Gericht verbietet TV-Tauschbörse
Im Rechtsstreit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der deutschen TC Unterhaltungselektronik AG [TCU] hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet verboten.
Die Software "Cybersky" dienst als Grundlage der TV-Stream-Tauschbörse "Cybertelly". Wer die Software auf seinem Rechner installiert und diesen mit dem Fernseher verbindet, überträgt das laufende Programm bei einer Datenrate von 400 bis 600 kbit/s nahezu in Echtzeit ins Netz.
Jeder Teilnehmer kann so auf Sendungen zugreifen, die andere User aufgezeichnet haben, und kommt somit auch kostenlos zu Pay-TV-Programmen.
Details zu CyberskyGratis-Werbeblocker
TCU, das einen anderen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um
den TV-Werbeblocker ["Fernsehfee" bzw. "Tivion"] gewonnen hat,
wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen.
Deutschland erlaubt Werbeblock-Software
Die FernsehfeeEinspruch möglich
Premiere hatte gegen die Markteinführung der Software geklagt, weil der Bezahlsender seine Urherberrechte verletzt sah.
TCU hält dagegen die Technologie für eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet. Denn die "Cybersky"-Software verbindet nur die beiden Tauschpartner, zentrale Rechner werden nicht benötigt.
Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils ist ein Einspruch gegen die Entscheidung möglich.
