04.07.2005

ÖSTERREICH

"Taser"-Waffen für die Gefängnisse

Neben Gummiknüppel, Pfefferspray und Schusswaffe kann die heimische Justizwache nun auch auf ein Elektroschock-Gerät zurückgreifen, das "Krisensituationen in den Gefängnissen entschärfen soll".

An sämtliche 28 Strafvollzugsanstalten des Landes sind so genannte "Taser"-Pistolen ausgeliefert worden, gab Karl Drexler, Leitender Staatsanwalt im Justizministerium, Anfang Juli bekannt. Jedes Gefängnis erhält jeweils zwei Geräte, die nur von ausgebildeten Spezialisten im Bedarfsfall eingesetzt werden.

Mit den Taser-Pistolen werden zukünftig bei brisanten Einsätzen aus einer Entfernung von sechs Metern Projektile abgefeuert. Die Geschosse, die sich in der Kleidung oder der Haut des Betroffenen festsetzen, sind über feine Drähte mit der Pistole verbunden. Der "Taser" sendet mit einer Spannung von bis zu 50.000 Volt Stromstöße aus.

Vorübergehend außer Gefecht

"Die Volt-Zahl klingt zwar sehr hoch, mit der Leistung befinden wir uns aber im Milliampere-Bereich. Wenn eine Person getroffen wird, hält der Impuls höchstens fünf Sekunden an. Der Getroffene verliert vorübergehend die Herrschaft und Kontrolle über den Körper. Dann steht er auf und ist wieder völlig handlungsfähig", erläuterte Drexler die Wirkung der neuen Waffe.

Folgeschäden seien keine zu befürchten, betont man im Ministerium unter Verweis auf zahlreiche Test-Versuche sowie ein Gutachten der Wiener Gerichtsmedizin.

"Für kurze Zeit bleiben Rötungen und zwei Punkte zurück, die wie Gelsenstiche ausschauen. Die Sache ist wenig gefährlich. Das Risiko ist sehr gering", erklärte Drexler.

Verwendet werden dürfen die Taser nur von Angehörigen der Einsatzgruppen. Dennoch muss zumindest ein in Erster Hilfe geschulter Beamter mit einem Defibrillator anwesend sein.