Hotline zur Impressumspflicht
Mit 1. Juli ist die Novelle des Mediengesetzes in Kraft getreten, die neue Offenlegungspflichten - sowohl für Private wie auch für Unternehmer - mit sich führt.
Insbesondere Websites und Newsletter sind davon betroffen: Künftig müssen beide Medien neben Namen und Anschrift eines Unternehmens weitere Angaben enthalten.
Für Fragen zu diesem Thema stellt die Wirtschaftskammer Unternehmern eine kostenlose Serviceline unter der Nummer 0800/221 223 zur Verfügung - und zwar von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr sowie an Samstagen von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Ausnahme für kleine Websites
Einen Erfolg konnte die Wirtschaftskammer Österreich Eigenangaben
zufolge zu Gunsten ihrer Mitglieder in Bezug auf "kleine Websites"
erzielen: Bei Seiten, die sich auf die werbliche Präsentation eines
Unternehmens, dessen Leistungen oder Produkte beschränken und die
keinen "die öffentliche Meinungsbildung beeinflussenden"
Informationsgehalt aufweisen, besteht eine Ausnahme.
Neues Mediengesetz tritt in KraftDort finden die erweiterten Offenlegungsverpflichtungen oder die Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung keine Anwendung. Auch in diesem Punkt gebe die Hotline gerne Auskunft und Rat, so die Wirtschaftskammer.
