Neues Mediengesetz tritt in Kraft
Mit dem heutigen Tag ist die umstrittene Novelle zum Mediengesetz in Kraft getreten.
Eine der weitgehendsten Änderungen der Novelle ist, dass jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - über ein Impressum verfügen muss. In diesem müssen zumindest Name und Wohnort des Website-Betreibers stehen, die genaue Adresse ist nicht nötig.
Sobald man auf seiner Website Stellung zu einem Thema bezieht und somit "die öffentliche Meinung beeinflussen" kann, müssen noch strengere Regeln beachtet werden.
Die Definition von "meinungsbildend"
Vor allem die Unbestimmtheit des Begriffs "meinungsbildend" lässt
viele Fragen offen.
Was das neue Mediengesetz bringtDas trifft besonders die in letzter Zeit steigende Zahl der Weblogs, die meist das Tagesgeschehen oder spezielle Themengebiete kommentieren und dadurch wohl auch zur Meinungsbildung beitragen können.
Neben dem Verlust der Anonymität fürchten Website-Betreiber nun den Missbrauch ihrer frei zugänglichen Personendaten durch Direkt-Marketer.
Die Novelle im Detail
