19.05.2005

IMPRESSUM

Was das neue Mediengesetz bringt

Wie berichtet, wird mit der Novelle des Mediengesetzes die Impressumspflicht für Websites in Österreich eingeführt.

Ab 1. Juli muss ausnahmslos jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - ein Impressum samt Namen und Wohnort aufweisen. Das bestätigt Medienrechtsanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit futurezone.ORF.at.

Selbst Webauftritte von Kindern sind nicht ausgenommen. Und auch die Domain spielt keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.

Interpretationsfrage: Foren

Unklar bleibt jedoch, wie weit reichend die Impressumspflicht ist.

So könnten bei strenger Auslegung des Gesetzes sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und unter die Offenlegungspflicht fallen, erklärt Rechtsanwalt Frauenberger zu futurezone.ORF.at.

Ein Posten unter einem Pseudonym wäre dann rein rechtlich nur unter gleichzeitiger Angabe des echten Namens auf der eigenen Visitenkarte möglich.

Wird die üblicherweise automatisch zugewiesene Visitenkarte jedoch inhaltsleer gelassen, tritt der Foren-Nutzer somit wohl auch nicht als Medieninhaber auf und kann weiterhin anonym posten.

Weblogs: "Meinungsbildende Medien"

Geht der Inhalt der Website über die Selbstdarstellung hinaus und kann "die öffentliche Meinung beeinflussen", muss eine erweiterte Offenlegungspflicht beachtet werden.

Das trifft besonders die in letzter Zeit steigende Zahl der Weblogs, die meist das Tagesgeschehen oder spezielle Themengebiete kommentieren und dadurch wohl auch zur Meinungsbildung beitragen können.

Sie fallen nach dieser Definition klar unter die strengeren Bestimmungen.

Diese umfassen neben der Veröffentlichung von Name, Wohnort, Firma, Unternehmensgegenstand und Beteiligungsverhältnissen in Gesellschaften auch die Offenlegung von Beteiligungen an anderen unternehmerischen Websites und die Bekanntgabe der grundlegenden Richtung des Unternehmens ["Blattlinie"]. Auch Gegendarstellungen können nun verlangt werden.

Doch die Unbestimmtheit des Begriffs "meinungsbildend" lässt jede Menge Fragen offen.

Zahnlos, da nicht ausforschbar

Doch was blüht Website-Betreibern, die keine oder falsche Angaben auf ihre Seiten setzen?

Theoretisch kann auf Website-Betreiber ohne Impressum ab 1. Juli eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro zukommen.

Tatsächlich wäre eine Größenordnung um die 30 Euro vorstellbar, erklärt Stefan Kittinger, bei der Wiener Polizei für das Medienrecht zuständig, auf Anfrage von futurezone.ORF.at.

Eine Schwierigkeit stelle aber die Ausforschung bei fehlendem Impressum oder Falschangaben dar.

Viele Verfahren würden wohl aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes bereits daran scheitern.