28.06.2005

URTEIL

Keine Regulierung für US-Kabelnetze

In den USA müssen Kabelnetzbetreiber ihre Netze nicht für die Konkurrenz und deren Breitbandangebote öffnen.

Das Höchstgericht widerrief mit sechs zu drei Stimmen eine Entscheidung eines Berufungsgerichts, wonach Breitband-Internet-Verbindungen über Kabelnetze eine Telekommunikationskomponente haben und daher den Bestimmungen des klassischen Telefonnetzes unterliegen.

Das Gericht schloss sich damit auch einer Entscheidung der US-Telekommunikations-Regulierungsbehörde FCC [Federal Communications Commission] aus dem Jahr 2002 an, die besagt, dass Breitband über Kabel ein Information-Service ist und daher nicht den Telefonregulativen wie etwa, Teile des Netzes auch an Konkurrenz vermieten zu müssen, unterliegt.

Die Regierung von Präsident George W. Bush hat sich als eines ihrer Ziele gesteckt, die Zahl der Breitbandverbindungen in den USA zu erhöhen.

Im letzten Jahr gab es auch einen entsprechenden Boom, dabei führten in der Beliebtheit Kabel-basierte Services mit 50 Prozent mehr Anschlüssen per Ende September mit 18,8 Millionen.