Erweiterter Lauschangriff ist beschlossen
In Deutschland haben Koalition und Union im Streit über den großen Lauschangriff eine Einigung erzielt, und das Gesetz am Mittwoch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Der Kompromiss sieht vor, dass künftig bei mehr Tatbeständen als bisher geplant, der Lauschangriff angeordnet werden darf.
Wäre der Lauschangriff nach früheren Plänen der Koalition vor allem bei Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag sowie terroristischen Straftaten möglich gewesen, so sieht der Kompromiss nun vor, dass Richtmikrofone und Wanzen auch bei bestimmten schweren Sexualstraftaten, gegen kriminelle Vereinigungen und bei gewerbs- oder bandenmäßiger Fälschung von Kreditkarten zum Einsatz kommen können. Teils wird dafür der Strafrahmen im Strafgesetzbuch auf über fünf Jahre erhöht.
Außerdem müssen sich die Fahnder künftig ausklinken, sobald Freunde oder Familienmitglieder auf vertrauliche Themen zu sprechen kommen. Die Ermittler sind damit gezwungen, die Gespräche unmittelbar mitzuhören. Berufsgruppen wie Ärzte, Pfarrer, Anwälte und Journalisten dürfen überhaupt nicht abgehört werden.
Die meisten Vorschriften des Großen Lauschangriffs seien grundgesetzwidrig und verstießen gegen die Menschenwürde, urteilte das oberste Gericht im März 2004. Jeder Mensch brauche einen Raum, in dem er sich ohne Angst vor Überwachung aufhalten könne. Die Richter gaben den Abgeordneten auf, das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre der Bürger bis Ende Juni 2005 nachzubessern.
Wieder Widerstand gegen "Lauschangriff"
