13.05.2005

DEUTSCHLAND

Wieder Widerstand gegen "Lauschangriff"

Die deutschen Anwälte lehnen die vom deutschen Bundestag beschlossene akustische Wohnraumüberwachung kategorisch ab.

Der Gesetzgeber hätte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Mut aufbringen müssen, den Gesetzentwurf zum so genannten Großen Lauschangriff völlig fallen zu lassen, kritisierte der Deutsche Anwaltsverein [DAV].

Der Bundestag hatte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition die akustische Wohnraumüberwachung neu geregelt. Das Parlament war damit Auflagen der deutschen Verfassungsrichter nachgekommen.

Die jetzt im Gesetz vorgeschriebene Unterbrechungsregelung ist nach Einschätzung des Anwaltvereins nicht praxistauglich.

Union will komplett abhören

Eine automatische Aufzeichnung scheide aus. Es könne immer nur Aufzeichnung bei ständiger persönlicher Überwachung durch die Polizei geben.

Auch die Union [CDU/CSU] lehnte diese Regelung ab und kündigte an, im deutschen Bundesrat, der zustimmen muss, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sie will stattdessen die Gespräche komplett aufzeichnen und später einen Richter entscheiden lassen, ob Passagen gelöscht werden müssen.

Der Anwaltsverein ist im Gegensatz dazu grundsätzlich gegen das Abhören. Ein Lauschangriff greife immer in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre des Einzelnen ein.

Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries [SPD] hatte in der Bundestagsdebatte die akustische Wohnraumüberwachung als ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung schwerer Formen von Kriminalität bezeichnet. Zugleich unterstrich sie, dass jeder Einzelfall wegen des Grundrechtseingriffs geprüft werden müsse.