SPD-Widerstand gegen Fluggastdaten

Deutschland
03.04.2008

Bei den deutschen Sozialdemokraten regt sich Widerstand gegen die EU-Pläne für die Speicherung von Fluggastdaten.

"Der Entwurf der EU-Kommission ist ein Schnellschuss. Er muss zumindest massiv überarbeitet werden", sagte der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy [SPD], gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" [Donnerstag-Ausgabe].

Edathy nannte es völlig überzogen, 19 verschiedene Daten über jeden Passagier für 13 Jahre zu speichern. Er gehe davon aus, dass die Bundesregierung auf Initiative der SPD-Fraktion "eine sehr klare Haltung zu diesem Fall von Daten-Sammelwut einnehmen wird".

Für Deutschland brächten die EU-Pläne keinen substanziellen Sicherheitsgewinn. Das Bundespolizeigesetz ermögliche es bereits jetzt, Daten in einem vernünftigen Umfang zu erhalten. Die Rechtslage sei befriedigend.

Auch über die Online-Durchsuchung sind sich die deutschen Regierungsparteien offenbar nicht einig: Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte am Mittwoch gegenüber dem Berliner "Tagesspiegel", er lehne es im Gegensatz zur Union ab, für diese Fahndungsmethode in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen.

Datenschützer beraten

Das Thema steht auch auf der Tagesordnung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die am Donnerstag in Berlin zusammenkommen.

Dabei wollen sie auch über die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit der Online-Durchsuchung sowie die umstrittene Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz beraten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte die Politik vor den Beratungen zu mehr Gründlichkeit beim Datenschutz auf. In jüngster Zeit seien zahlreiche Vorhaben über das verfassungsrechtlich Zulässige hinausgegangen, sagte er im Radio Berlin Brandenburg.

"Das Bundesverfassungsgericht hat geradezu in einem Stakkato von Entscheidungen korrigierend eingegriffen." Das sei eine "ganz deutliche Botschaft an die Regierungen und die Parlamente, in Zukunft gründlicher zu arbeiten und diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schon bei der Gesetzgebung selbst zu beachten", so Schaar.

(AFP)