Wieder Streit über Online-Durchsuchung
Die SPD lehnt das heimliche Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen ab.
In der deutschen Regierungskoalition gibt es neuen Streit über das geplante Gesetz zu Online-Durchsuchungen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte dem Berliner "Tagesspiegel", er lehne es im Gegensatz zur Union ab, für diese Fahndungsmethode in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen.
Er sei der persönlichen Überzeugung, "dass die SPD den heimlichen Eintritt in die Wohnung nicht mitmachen wird". Um diesen Weg in ein Gesetz für die Online-Fahndung zu schreiben, müsse aber die Verfassung geändert werden. Denn Artikel 13 des Grundgesetzes, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung festgeschrieben ist, stehe dem entgegen.
"E-Mails untaugliches Instrument"
Der Unionsinnenexperte Clemens Binninger [CDU] drängte die SPD hingegen, ihre Bedenken aufzugeben. Wenn den Sicherheitsbehörden die Online-Durchsuchung erlaubt werde, müsse ihnen auch die Möglichkeit gegeben werden, "im Bedarfsfall physisch auf den Rechner zuzugreifen".
Dabei handle es sich schließlich nicht um eine Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen, sondern lediglich um ein Betreten. "Und das ist von der heutigen Verfassungslage im Bereich der Gefahrenabwehr gedeckt."
Die häufig diskutierte Möglichkeit, Spähprogramme über einen E-Mail-Anhang oder an den Verdächtigen geschickte CD-ROMs auf dessen Rechner zu bringen, halten Unionsexperten für ein untaugliches Instrument.
Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] war nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar davon ausgegangen, dass nun die Online-Durchsuchung nach den Vorgaben des Gerichts rasch mit der anstehenden Änderung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt [BKA] umgesetzt wird.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte das heimliche Ausspähen der Computer-Festplatte nur bei einer konkreten Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" für zulässig erklärt.
(dpa | AFP)
