26.05.2005

"SCHENGEN III"

EU-Datenaustausch wird ausgeweitet

Sieben EU-Staaten, darunter auch Österreich, wollen bei der Verbrechensbekämpfung enger zusammenarbeiten und auch die in ihren Datenbanken gespeicherten DNA-Profile austauschen. Ein Vertrag, der außerdem den grenzüberschreitenden Zugang zu Kraftfahrzeugdaten und den Austausch von Personendaten über Terrorverdächtige sowie über Fußball-Hooligans vorsieht, wird am Freitag in Prüm unterzeichnet.

Neben Österreich nehmen Deutschland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich und Spanien an dem Austausch teil.

Nach Angaben von EU-Diplomaten in Brüssel sieht der Vertrag vor, dass die jeweils anderen Staaten über so genannte Kontaktstellen Einsicht in die DNA-Datenbanken der nationalen Behörden nehmen können.

Dort können sie feststellen, ob das DNA-Profil, das beispielsweise an einem Tatort gefunden wurde, in einem anderen Land bereits gespeichert wurde. Die Identität der fraglichen Person wird aber erst im Rahmen eines förmlichen Rechtshilfeersuchens mitgeteilt. Dieses Verfahren soll nicht nur für den "genetischen Fingerabdruck", sondern auch für den herkömmlichen Fingerabdruck gelten.

Inoffiziell "Schengen III"

Wie es heißt, werden die Strafverfolger der sieben Staaten künftig einen ständigen Online-Zugang zu den nationalen Datenbanken über die Besitzer von Kraftfahrzeugen haben. Persönliche Daten von Verdächtigen, die der Abwehr terroristischer Gefahren dienen, werden ebenso ausgetauscht wie Angaben über Personen, die bereits als Hooligans bei Sport-Großveranstaltungen straffällig geworden sind.

Der Vertrag, der fast genau 20 Jahre nach der Unterzeichnung des ersten Abkommens über die Abschaffung der Grenzkontrollen im luxemburgischen Ort Schengen und zehn Jahre nach dessen Erweiterung unterzeichnet wird, wird inoffiziell als "Schengen III" bezeichnet.