25.05.2005

911

VoIP-Debatte nach gescheitertem Notruf

Ein gescheiterter Notruf über das Internet-Telefonprotokoll [VoIP] hat in den USA die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation [FCC] auf den Plan gerufen.

In dem Fall hatte eine Frau in Florida vergeblich über ihren VoIP-Anschluss die US-Notrufnummer 911 gewählt, nachdem ihre Tochter einen Atemstillstand erlitten hatte. Bis sie über Nachbarn die Rettungskräfte erreichte, war das Mädchen tot.

Die FCC setzte den VoIP-Anbietern nun eine Frist von 120 Tagen, um sicherzustellen, dass die 911 immer erreichbar ist.

Standortfestellung

Die Notrufzentralen müssen zudem feststellen können, wo derjenige ist, der den Notruf absetzt, und wie die Telefonnummer lautet, von der er anruft.

Telefonate über VoIP werden in vielen Fällen über ganz normale Telefonleitungen geführt. Es ist aber auch möglich, unterwegs über WLAN und Notebook eine Verbindung aufzubauen.

Dabei muss der Standort des Telefonierenden nichts mit dem seines VoIP-Anbieters zu tun haben.

Die FCC-Anordnung betrifft daher jene Firmen, die ihren Kunden VoIP-Telefonate von einem beliebigen Standpunkt über das Internet anbieten.