VoIP-Debatte nach gescheitertem Notruf
Ein gescheiterter Notruf über das Internet-Telefonprotokoll [VoIP] hat in den USA die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation [FCC] auf den Plan gerufen.
In dem Fall hatte eine Frau in Florida vergeblich über ihren VoIP-Anschluss die US-Notrufnummer 911 gewählt, nachdem ihre Tochter einen Atemstillstand erlitten hatte. Bis sie über Nachbarn die Rettungskräfte erreichte, war das Mädchen tot.
Die FCC setzte den VoIP-Anbietern nun eine Frist von 120 Tagen, um sicherzustellen, dass die 911 immer erreichbar ist.
Internet-Telefonate sind meist billiger als traditionelle Telefongespräche, weshalb diese Branche in letzter Zeit auch ein rasantes Wachstum hingelegt hat. So kann man ab 20 Dollar im Monat unbegrenzt über VoIP telefonieren.
Internet-Telefonie wächst ungebremstStandortfestellung
Die Notrufzentralen müssen zudem feststellen können, wo derjenige ist, der den Notruf absetzt, und wie die Telefonnummer lautet, von der er anruft.
Telefonate über VoIP werden in vielen Fällen über ganz normale Telefonleitungen geführt. Es ist aber auch möglich, unterwegs über WLAN und Notebook eine Verbindung aufzubauen.
Dabei muss der Standort des Telefonierenden nichts mit dem seines VoIP-Anbieters zu tun haben.
Die FCC-Anordnung betrifft daher jene Firmen, die ihren Kunden VoIP-Telefonate von einem beliebigen Standpunkt über das Internet anbieten.
In Österreich muss Notruf erreichbar sein
In Österreich haben alle VoIP-Anbieter laut Telekom-Gesetz die
Herstellung von Verbindung zu allen Notrufnummern zu gewährleisten.
Richtlinien für VoIP-Provider beim Telekom-Regulator
