Das Recht auf die Marke "Spam"
Für Softwarehäuser, die Produkte gegen Spam anbieten, könnte es vom Markenrecht her bald ein böses Erwachen geben. Der im US-Bundestaat Minnesota ansässige Hersteller der gleichnamigen Fleischkonserven, Hormel Foods, hat seine Rechte auf die Marke "Spam" ausgeweitet.
Laut Datenbank des US Patent and Trademark Office [USPTO] wird das Markenrecht auf "downloadbare Software, namentlich Bildschirmschoner", ausgeweitet. Dem im April 2004 eingereichten Antrag wurde kürzlich stattgegeben, die offizielle Veröffentlichung des Entscheids wurde für Dienstag angekündigt.
Eine erster Einspruch von Hormel gegen die Erteilung des Markenrechts für die Software "Spam Arrest" der gleichnaigen Firma wurde 2003 abgewiesen. Begründet wurde der Einspruch damit, dass die "gute Reputation und der substanzielle Geschäftswert" des Dosenfleisches durch das Ansinnen von Spam Arrest LLC beschädigt wurden.
Hormel versus Spam ArrestDer Einspruch gegen DSPAM
Das DSPAM-Projekt, ein freies Spam-Filterprogramm mit frei erhältlichem Quellcode, hat nun dieselben Schwierigkeiten, das Wort "Spam" für eine Trademark zu verwenden.
Die Einreichung von DSPAM beim USPTO sei mittlerweile mit zwei Einsprüchen Hormels konfrontiert, schreibt DSPAM-Initiator Jonathan Zdziarski. Man sei zwar guten Mutes, dass man gewinnen werde, aber dem USPTO werde nun einmal eine lange Gesichte irrationaler Entscheidungen nachgesagt.
Finanziert wurde die Einreichung durch eine Sammlung unter den Codern, die an DSPAM mitarbeiten.
Hormel produziert seit 1937 das Dosenfleisch Spam [eine eigene Wortkreation aus Spiced Ham], die vor allem durch einen Sketch der britischen Komiker Monty Python einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde. Mittlerweile ist das Wort zum Synonym für unerwünschte Werbemails geworden
Hormel betreibt auch Spam.com
