02.07.2003

MARKENRECHT

Spam-Hersteller wehrt sich

Der Hersteller des wohl bekanntesten, wenn auch nicht im eigentlich Sinn, Dosenfleisches wehrt sich nun gegen den vermeintlich missbräuchlichen Gebrauch des Markennamens "Spam".

Der US-Hersteller Hormel will nun verhindern, dass "Spam Arrest LLC", eine US-Firma, die Software gegen unerwünschte Werbemails vertreibt, diesen Namen markenrechtlich schützen lässt.

Hormel hat beim US-Patentamt dagegen Einspruch erhoben. Begründet wird der Einspruch damit, dass die Firma "gute Reputationen und substanziellen Geschäftswert" mit seinem Dosenfleisch Spam und verwandten Produkten erzeugt hat, der durch das Ansinnen von Spam Arrest LLC zerstört werden würde.

Spam oder Spam?

Die Firma argumentiert weiter, dass "Spam Arrest" dem Namen seines Produktes derart ähnelt, dass die Öffentlichkeit dadurch verwirrt werden würde oder glauben könnte, Hormel unterstützte die Produkte von Spam Arrest.

US-Anwälte zweifeln einen möglichen Erfolg von Hormel jedoch an, da das Wort mit einer völlig anderen Bedeutung bereits derart in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist.