Yline-Gründer vorerst freigesprochen
Yline-Gründer Werner Böhm wurde in einem ersten Strafprozess vom Vorwurf der Vollstreckungsvereitelung bzw. des Betruges rechtskräftig freigesprochen, berichtet das "Wirtschaftsblatt".
Die P.S.K. hatte Böhm angezeigt, weil rund 55.000 Euro, die angeblich gepfändet waren, auf das Konto von Böhms Frau geflossen sind. Böhm soll den Überweisungsauftrag per Fax erteilt haben. Böhm bestritt, das ominöse Fax verfasst zu haben.
"Die P.S.K. konnte das Fax nicht vorlegen, weil es nicht auffindbar ist", sagte Böhms Anwalt Johannes Schmidt. Jetzt prüfe er die Möglichkeit einer Schadenersatzklage.
Vergleichszahlungen doch bezahlt
Zugleich wurde Böhm in diesem Verfahren vorgeworfen,
Vergleichszahlungen an zwei ehemalige Mitarbeiter seiner Firma
Powerteam nicht geleistet zu haben. "Das haben wir jetzt auch gleich
miterledigt", sagte Böhms Verteidiger. Die Zahlungen seien wie
ausgemacht von der Ernst-Hofmann-Privatstiftung geleistet worden.
Yline-Gründer Böhm vor Gericht
