13.12.2004

PLEITE

Yline-Gründer Böhm vor Gericht

Einem ersten Strafprozess musste sich am Montag im Wiener Straflandesgericht Werner Böhm (40), Gründer der 2001 mit einigem Getöse pleite gegangenen und mit angemeldeten Forderungen von 52 Mio. Euro konfrontierten Internet-Firma YLine, stellen.

Dabei ging es allerdings noch nicht um den im Raum stehenden Vorwurf des Betrugs, der Untreue und des Insiderhandels.

Vorerst wird dem 40-Jährigen wegen Vollstreckungsvereitelung [Strafrahmen: Bis zu drei Jahre Haft] der Prozess gemacht: Der Unternehmer soll am 7. Dezember 2000 die Überweisung von knapp 55.300 Euro von seinem P.S.K.-Konto auf eines seiner Ehefrau veranlasst haben, nachdem ihm wenige Stunden zuvor per RsB-Schreiben eine Exekutionsbewilligung auf eben dieses Konto zugestellt worden war.

Dadurch, so zumindest die Überzeugung der Anklagebehörde, wollte er die Befriedigung des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers verhindern.

Verhandlung vertagt

Böhm wies diese wie sämtliche gegen ihn geäußerten Anschuldigungen aufs Entschiedenste zurück. Ihm sei damals gar nicht klar gewesen, dass gegen ihn eine Exekution im Laufen war.

Er sei im fraglichen Zeitraum in New York gewesen, um Finanzierungsfragen zu klären. Per Telefax oder Online-Banking eine Überweisung in die Wege geleitet zu haben, sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht möglich", gab er zu Protokoll.

Die Verhandlung wurde zur Klärung der Angaben des Beschuldigten auf unbestimmte Zeit vertagt. Es ist durchaus möglich, dass beim nächsten Termin bereits feststeht, ob Böhm und ein Teil der ehemaligen YLine-Manager bzw. -Mitarbeiter auch in Bezug auf die YLine-Pleite vor Gericht gestellt werden. Geprüft wird der Verdacht auf Konkursverschleppung, fahrlässige Krida, Bilanzfälschung, schweren Betrug und Untreue.

"Die Verdächtigen sind inzwischen alle einvernommen worden. Ausständig ist jetzt nur mehr das Gutachten des Buchsachverständigen, das aber in den letzten Zügen liegen soll", meinte der zuständige Staatsanwalt Georg Krakow zum aktuellen Verfahrenstand. Zu Jahresbeginn sei mit dem Eintreffen der Expertise zu rechnen.