Kein Kopierschutz für digitales US-TV
Ein US-Berufungsgericht hat sich nun gegen den massenhaften Einsatz von Kopierschutzmechanismen bei HDTV-Inhalten [High Definition Television] ausgesprochen.
Der US-Medienregulator FCC [Federal Communications Commission] hatte ursprünglich festgelegt, dass ab dem 1. Juli 2005 alle verkauften Geräte zum Empfang von TV-Inhalten die Kopierschutz-Technologie "Broadcast Flag" unterstützen müssen.
Dieses digitale Wasserzeichen soll eine unauthorisierte Verbreitung der aufgezeichneten Sendungen verhindern. Die Regeln legt dabei der Urheber fest.
Die drei Richter in Columbia entschieden nun, dass die FCC mit der Festlegung dieser Regel ihre Kompetenz überschritten hat.
Das Wasserzeichen war von einem Gremium aus Vertretern der größten Hollywood-Studios und der Hardware-Industrie entwickelt worden.
Kopierschutz für digitale TV-InhalteGegen Online-Tausch und Weitergabe
Laut Plan sollten alle HDTV-Inhalte künftig gekennzeichnet werden, damit die Inhalte nur noch begrenzt kopiert werden können und der Online-Tausch ganz unterbunden werden kann.
Neben Teilen der Hardware-Industrie, die durch die Beschränkungen Umsatzeinbußen befürchten und auch mit Produktionsstopp gedroht hatten, hatten Datenschützer, Bibliothekare und Bürgerrechtler Kritik an den Plänen geäußert.
Sie argumentierten, dass damit den Nutzern ihr Recht auf eine Kopie für den privaten Gebrauch ["fair use"] streitig gemacht werden würde. Allerdings hat sich ein Großteil der Hersteller auf die Deadline bereits vorbereitet und die Technologie in seine Produkte integriert.
Die Konsumentenschützer, die auch eine Verteuerung der Geräte auf Grund der laut Plan vorgeschriebenen zusätzlichen Technologie befürchteten, begrüßten entsprechend die Entscheidung.
Privatkopie auch in Frankreich
In Frankreich hat ein Gericht vor kurzem ebenfalls zu Gunsten des in Frankreich geltenden Rechts auf Privatkopie entschieden.
Ein Kunde hatte 2003 geklagt, weil er eine DVD des David-Lynch-Films "Mullholland Drive" auf Grund des integrierten Kopierschutzes nicht auf VHS kopieren konnte. Die Kopie wollte er bei seiner Mutter anschauen, die nur ein VHS-Gerät hatte.
Das nun urteilende Berufungsgericht hat die Entscheidung der vorigen Instanz aufgehoben und festgesetzt, dass die DVDs aus dem Handel genommen werden müssen und der Kläger Schadensersatz erhält. Laut Gericht verletzt der Kopierschutz auf der DVD das in Frankreich bestehende Recht auf Privatkopie.
Gericht bestätigt Recht auf Privatkopie
