Gericht bestätigt Recht auf Privatkopie
In Frankreich hat ein Gericht nun zugunsten des seit 1985 geltenden in Frankreich geltenden Rechts auf Privatkopie entschieden.
Ein Kunde hatte 2003 geklagt, weil er eine DVD des David Lynch-Films "Mullholland Drive" aufgrund des integrierten Kopierschutzes nicht auf VHS kopieren konnte. Die Kopie wollte er bei seiner Mutter anschauen, die nur ein VHS-Gerät hatte.
Das nun urteilende Berufungsgericht hat die Entscheidung der vorigen Instanz aufgehoben und festgesetzt, dass die DVDs aus dem Handel genommen werden müssen und der Kläger Schadensersatz erhält. Laut Gericht verletzt der Kopierschutz auf der DVD das in Frankreich bestehende Recht auf Privatkopie.
Vertreten wurde der Kläger durch die Verbraucherschutz-Organisation UFC-Que Choisir.
Die gleiche Gruppe hat auch eine Klage gegen Apple und Sony angestrengt. Die beiden Unternehmen sollen sich wegen Irreführung ihrer Kunden verantworten, weil sie im Internet Musikstücke kostenpflichtig zum Download anbieten, die jeweils nur auf markeneigenen mobilen Geräten abgespielt werden können.
Klage gegen Apple und SonyEinspruch erwartet
Laut einem Sprecher der Organsiation bedeutet das, dass 80 Prozent der DVDs auf dem französischen Markt mit "illegalem" Kopierschutz ausgestattet sind.
Das Gericht urteilte zudem, dass die Angeklagten, Co-Produzent Alain Sarde Films, Studio Canal sowie Universal, nicht ausreichend auf den Kopierschutz hingewiesen haben. In diesem Fall wurde der Kopierschutz mit "CP" in kleiner Form auf dem Cover angezeigt.
Allerdings steht zu erwarten, dass die Industrie gegen die Entscheidung in Berufung geht, schließlich würde das bedeuten, dass in Zukunft in Frankreich kein Kopierschutz mehr eingesetzt werden dürfte.
Auch ein etwaiger Widerspruch zum Urheberrechtsgesetz wird wohl noch abgeklärt werden.
