Das Geschäft mit den Meldedaten
Die Abfragen des Zentralen Melderegisters [ZMR] kletterten 2004 auf den Rekordwert von 22 Millionen.
Mit mehr als 21 Millionen Abfragen durch Behörden und fast einer Million durch private Interessenten wurde im Schnitt die gesamte Bevölkerung drei Mal erhoben, so die ARGE Daten in ihrer neuesten Aussendung.
Mit 997.217 privaten Meldedatenabfragen 2004 wurde gegenüber 2003 ein Zuwachs von 15 Prozent erzielt. In der Bilanz scheint das allerdings nicht auf. Die vom Innenministerium ausgewiesenen Einnahmen blieben mit 2,1 Mio. Euro gegenüber 2003 praktisch gleich.
Die Zahl der privaten Abfrageberechtigen des ZMR hat sich jedoch von 855 [2003] auf 1.837 Abfrageberechtigte [Firmen, Rechtsanwälte, Notare etc.] 2004 mehr als verdoppelt.
2002 lag die Abfragen-Gesamtzahl noch bei rund 13 Millionen, der Umsatz betrug eine Million Euro.
Die "Komfort-Abfrage", die es erlaubte, Meldeauskünfte auch ohne Kenntnis des Geburtsdatums zu erlangen, ließ die Einnahmen durch private Meldeabfragen im Jahr darauf geradezu explodieren. Der Umsatz lag im Jahr 2003 mit 2,132 Mio. Euro um 20 Prozent über den Erwartungen.
Er wäre noch deutlich höher ausgefallen, wäre die auf Grund der Rechtslage notwendige Einstellung der "Komfort-Abfrage" im September 2003 nicht erfolgt. Seitdem herrscht bei den Umsätzen mit Privaten ganz offensichtlich Stagnation.
2003 -Lukrativer Handel mit MeldedatenDie Ziele des Business-Plans
Die "Business-Unit" des Innenministeriums wurde Anfang 2003 mit dem Ziel der Vermarktung des ZMR gegründet und sollte laut Business-Plan 2004 zwei Drittel der Kosten der zentralen Meldeevidenz abdecken. Dieses Ziel wurde nicht ganz erreicht.
Bei Gesamtkosten von 4,566 Mio. Euro lag man leicht über den Erwartungen, mit Gesamterlösen von 2,446 Mio. Euro blieb man hinter den eigenen Prognosen des Innenministeriums zurück.
Für erstaunlich hoch befindet die ARGE Daten all diese Zahlen. Wenn man nämlich bedenke, schreibt Hans Zeger, dass die typischen Anlässe zu einer behördlichen Meldedatenabfrage - Übersiedlungen, Wechsel des Arbeitsplatzes oder Änderungen im Familienstand - weit von allen diesen Abfragezahlen entfernt sind.
Für die Bürger sei das Ergebnis jedenfalls nicht erfreulich. Die Versuchung, durch Stöbern auf die Meldedaten interessanter Bürger zu kommen, sei nach wie vor hoch.
Grundsätzlich besteht für jeden Meldepflichtigen das Recht auf eine Auskunftssperre, wenn aus der Melde-Auskunft Nachteile für den Betroffenen zu erwarten sind.
Das Ende der "Komfort-Abfrage"
