22.04.2005

VOR GERICHT

Sat.1 muss Schmidt.de hergeben

Im Streit zwischen einem Webdesigner und dem privaten Fernsehsender Sat.1 um die Internetadresse schmidt.de muss der Sender nach einem Urteil des Landgerichts Hannover die Domain freigeben.

Dem klagenden Webdesigner aus Berlin stehe das Recht an dem Domain-Namen zu, weil er mit Nachnamen Schmidt heiße, entschieden die Richter am Freitag. Dieses Recht werde verletzt, weil ein Unbefugter seinen Namen nutze.

Der Sender habe die Einräumung eines Verfügungsrechts über den Namen schmidt.de durch Harald Schmidt nicht bewiesen, teilte das Gericht mit. Sat.1 habe zwar Rechte an dem Namen "Harald Schmidt Show", nicht aber am gebräuchlichen bürgerlichen Nachnamen Schmidt.