Markenrecht schlägt Namensrecht
Die französische Schneiderin Milka Budimir muss ihre Website milka.fr an den US-Lebensmittelgiganten Kraft Foods abtreten, zu dem auch die Schokoladenmarke Milka gehört. Ein Pariser Gericht sprach Kraft am Montag das Namensrecht für den Internet-Auftritt zu und verurteilte die 58-Jährige wegen ungerechtfertigter Nutzung des Markennamens Milka zur Zahlung der Prozesskosten.
Wenn sie die Website nicht innerhalb eines Monats freigibt, muss sie für jeden weiteren Tag der Nutzung 150 Euro Strafe zahlen. Budimirs Anwalt sagte, das Markenrecht habe über das Persönlichkeitsrecht gesiegt. Seine Mandantin werde wohl in Berufung gehen, sagte der sichtlich enttäuschte Jurist.
Budimir besitzt zwei Maß- und Änderungsschneidereien im südfranzösischen Departement Drome. Vor Gericht hatte sie geltend gemacht, ihr Sohn habe ihr die Website milka.fr 2001 zu Weihnachten geschenkt.
Der Prozess startete Anfang Februar100.000 Euro
Kraft Foods mache ihr seit zwei Jahren das Leben schwer, um an den Namen für den Internet-Auftritt zu kommen. Für die dadurch ausgelösten gesundheitlichen Probleme fordert sie 100.000 Euro Schadensersatz.
Der US-Konzern hatte Budimir zunächst den Ersatznamen milkacouture.fr vorgeschlagen, war schließlich aber vor Gericht gezogen und hatte seinerseits 3.500 Euro Schadenersatz sowie 3.000 Euro Anwaltskosten verlangt.
Die Anwältin von Kraft Foods hatte Budimir vorgehalten, sie habe die Website lediglich eingerichtet, um als Trittbrettfahrerin Profit aus dem Markennamen Milka zu ziehen. Auf dem Internet-Auftritt seien unter anderem Werbebanner sowie Links auf zwei Restaurants enthalten gewesen, die Budimirs Sohn betrieb. Budimirs Anwalt Haas hatte dagegengehalten, Kraft habe seinerzeit schlicht vergessen, sich milka.fr zu sichern.
