18.02.2005

NACH TSUNAMI

Datenschutz-Standards werden gesenkt

Mit einem Änderungsentwurf des Datenschutzgesetzes hat der Verfassungsausschuss auf datenrechtliche Probleme rund um die Tsunami-Katastrophe reagiert.

Auch sensible personenbezogene Daten dürfen nun weitergegeben werden, wenn diese zur Auffindung und Identifizierung von Abgängigen und zur Information von Angehörigen notwendig ist. Zustimmung kam von der Koalition und der SPÖ.

Skeptisch äußerten sich die Grünen. Dort kann man sich nicht vorstellen, dass in Katastrophenfällen Angaben über politische oder sexuelle Orientierung oder die religiöse Zugehörigkeit von Betroffenen benötigt werden. Zudem sei nirgendwo definiert, was eine Katastrophe ist.

Was alles geht und übermittelt wird

Künftig dürfen Behörden und Hilfsorganisationen - unter gewissen Auflagen - an einem Informationsverbundsystem teilnehmen.

Auch können Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden, wenn "die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen ... gewahrt werden."

Die Datenschutzkommission kann zum Schutz der Betroffenenrechte Datenübermittlungen oder -überlassungen untersagen, heißt es.

Auskünfte sollen laut Gesetzentwurf an Eltern, Kinder sowie Ehepartner und Lebensgefährten weitergegen werden.