Datenschutz im Katastrophenfall
Als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe hat der Datenschutzrat in seiner letzten Sitzung grünes Licht für eine oivellierung des Datenschutzgesetzes gegeben.
Damit soll die Weitergabe und Verwendung von personenbezogenen Daten in derart außergewöhnlichen Situationen geregelt werden.
Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden Johann Maier [SPÖ] müssen Reiseveranstalter ihre derzeit gültigen Allgemeinen Reisebedingungen ändern, die besagen, dass "Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden" auch in "dringenden Fällen" nicht an Dritte erteilt werden.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Daten nur dann nicht übermittelt werden dürfen, "wenn ein ausdrückliches Übermittlungsverbot" eines Reisenden vorliegt.
Bis jetzt wurde u.a. in den Geschäftsbedingungen festgehalten, dass Daten über den Aufenthaltsort nur dann weitergegeben werden, "wenn der Reisende eine Auskunftserteilung ausdrücklich erwünscht hat", wobei "die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten" zu Lasten des Kunden gehen.

Änderungen schon Sommer 2005
Die Reiseveranstalter, so Maier weiter, seien daher aufgerufen, ihre Allgemeinen Reisebedingungen zu ändern und diesbezügliche Informationen auch den bereits gedruckten Katalogen [Sommer 2005] beizulegen.
Die vorliegenden Bedingungen würden jedenfalls der geplanten Änderung des Datenschutzgesetzes widersprechen.
Klar müsse dabei auch sein, dass in einem Katastrophenfall die durch die Übermittlung von Daten entstehenden Kosten nicht an die von der Katastrophe betroffenen Angehörigen abgewälzt werden, so Maier weiter.