Softwarepatente und kein Ende
Der Rat der Europäischen Union ist entschlossen, seine Position zur Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" nicht neu zu diskutieren.
Trotz mehrfacher Ablehnung durch das EU-Parlament, zahlreichen von großen Mehrheiten getragenen Beschlüssen nationaler Parlamente gegen die Patentierbarkeit von Software und einer Niederlage im Rat selbst soll die umstrittene Richtlinie in unveränderter Form durchgewinkt werden.
Ursprünglich hatte es geheißen, die Richtlinie solle erneut als so genannter A-Punkt ["beschlossene Sache"] im EU-Fischereirat am Montag abgesegnet werden.
Diese Absicht war von verschiedenen Vertretern der Europäischen Kommission und der Ratspräsidentschaft im Laufe der vergangenen Tage bekannt gegeben worden.
Das hätte eigentlich schon beim letzten Zusammentreffen des EU-Rats am 22. Dezember 2004 passieren sollen. Auf Antrag Polens wurde der A-Punkt jedoch von der Tagesordnung der Sitzung genommen.

Die Tagesordnung vom Montag
Bis Freitag Abend war die Softwarepatent-Richtlinie -allerdings nicht auf der offiziellen Tagesordnung der Sitzung am Montag.
In solchen Fällen hat gemäß Artikel 3 der Verfahrensregeln des Rates jedes Land das Recht, die Herunternahme von der Tagesordnung zu fordern. Beim letzten Mal hatte Polen von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Um den nun vorliegenden Verschiebungsfall kursieren nun allerhand Gerüchte. Das mit dem höchsten Unterhaltungswert ist: Der zuständige Minister Polens, der die Entfernung der Softwarepatente von den Tagesordnung im Dezember reklamiert hatte, sei von der eigenen Regierung bereits zurückgepfiffen worden, nur soll dies den anderen Ratsmitgliedern bzw. der EU-Kommission nur unzureichend bekannt gewesen sein. Um eine weitere Blamage zu vermeiden wurde deshalb vorläufig einmal verschoben.

Wie es weitergeht
Da keine parlamentarische Mehrheit für eine Wiederholung der ersten Lesung zum Richtlinienentwurf in Sicht war, einigte sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments darauf, abzuwarten, ob der Rat überhaupt noch in der Lage ist, einen einheitlichen Standpunkt einzunehmen.
Dies ist auch für Montag nicht gesichert, zumal Polen mit seiner ablehnenden Haltung nicht alleine steht. Sowohl im österreichischen wie auch dem deutschen Parlament haben sich Abgeordnete aller Parteien gegen die Position des Rats ausgesprochen.
Wegen des Einstimmigkeitsgebots müssen die zuständigen Minister in Brüssel das justamente Gegenteil dessen beschließen, wofür die überwältigende Mehrheit der eigenen Parlamente stimmte.
Wenn kein gemeinsamer Standpunkt der Ratsminister zu Stande kommt, kann sich das EU-Parlament nach Beratungen mit dem zuständigen EU-Kommissar McCreevy zu einer Wiederholung der ersten Lesung entschließen.
Wird der Richtlinienentwurf hingegen verabschiedet, landet er zur zweiten Lesung wieder im Parlament. Dort war der Entwurf während der ersten Lesung regelrecht zerpflückt worden.
