21.01.2005

EU-RAT

Softwarepatente und kein Ende

Der Rat der Europäischen Union ist entschlossen, seine Position zur Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" nicht neu zu diskutieren.

Trotz mehrfacher Ablehnung durch das EU-Parlament, zahlreichen von großen Mehrheiten getragenen Beschlüssen nationaler Parlamente gegen die Patentierbarkeit von Software und einer Niederlage im Rat selbst soll die umstrittene Richtlinie in unveränderter Form durchgewinkt werden.

Ursprünglich hatte es geheißen, die Richtlinie solle erneut als so genannter A-Punkt ["beschlossene Sache"] im EU-Fischereirat am Montag abgesegnet werden.

Diese Absicht war von verschiedenen Vertretern der Europäischen Kommission und der Ratspräsidentschaft im Laufe der vergangenen Tage bekannt gegeben worden.

Die Tagesordnung vom Montag

Bis Freitag Abend war die Softwarepatent-Richtlinie -allerdings nicht auf der offiziellen Tagesordnung der Sitzung am Montag.

In solchen Fällen hat gemäß Artikel 3 der Verfahrensregeln des Rates jedes Land das Recht, die Herunternahme von der Tagesordnung zu fordern. Beim letzten Mal hatte Polen von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Wie es weitergeht

Da keine parlamentarische Mehrheit für eine Wiederholung der ersten Lesung zum Richtlinienentwurf in Sicht war, einigte sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments darauf, abzuwarten, ob der Rat überhaupt noch in der Lage ist, einen einheitlichen Standpunkt einzunehmen.

Dies ist auch für Montag nicht gesichert, zumal Polen mit seiner ablehnenden Haltung nicht alleine steht. Sowohl im österreichischen wie auch dem deutschen Parlament haben sich Abgeordnete aller Parteien gegen die Position des Rats ausgesprochen.

Wegen des Einstimmigkeitsgebots müssen die zuständigen Minister in Brüssel das justamente Gegenteil dessen beschließen, wofür die überwältigende Mehrheit der eigenen Parlamente stimmte.

Wenn kein gemeinsamer Standpunkt der Ratsminister zu Stande kommt, kann sich das EU-Parlament nach Beratungen mit dem zuständigen EU-Kommissar McCreevy zu einer Wiederholung der ersten Lesung entschließen.