Vier Parteien gegen Softwarepatente
Im deutschen Sprachraum kommt den Befürwortern von Softwarepatenten die Unterstützung durch die Politik immer mehr abhanden.
Auf dem SPÖ-Parteitag wurde am Dienstag der Beschluss gefasst, Patente auf Software grundsätzlich abzulehnen. Das ist umso bedeutsamer, weil die SP-Fraktion im EU-Parlament großteils für den vielkritisierten Kommissionsentwurf gestimmt hatte.
Der trotz Ablehnung durch das EU-Parlament erneut vorgelegte Entwurf der Kommission sei ein klares Umgehen der "Patent-Übereinkunft", die Software und Algorithmen klar von der Patentierung ausnimmt. Software sei durch das Urheberrecht ausreichend geschützt. Die zahllosen, vom Europäischen Patentamt trotzdem erteilten Patente auf triviale Erfindungen, Software und sogar Ideen stellten eine massive Bedrohung der heimischen Softwarebranche dar.
Im Mai hatte der EU-Ministerrat alle vom EU-Parlament geforderten Abänderungen zur umstrittenen Richtlinie für "computerimplementierte Erfindungen" verworfen und auf dem ursprünglichen Entwurf beharrt. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nur knapp erreicht. Der Richtlinienentwurf sollte ursprünglich noch in diesem Jahr zur zweiten Lesung ins Parlament kommen.
Vergangene Woche hatten CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP im deutschen Bundestag einen gemeinsamen Antrag zum Thema eingebracht. Die Kernaussage ist, dass der dem EU-Ministerrat vorliegende Entwurf keine Zustimmung dieser vier Parteien hat. Die deutsche Regierung wurde aufgefordert, ihre Unterstützung für den derzeitigen Vorschlag der Kommission im Ministerrat zurückuziehen. Im Mai hatte der deutsche Wirtschaftsminister noch zugestimmt.

Grüne, Blaue, ÖVP und WKÖ
In Österreich hat die EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger [Grüne] die Regierung aufgefordert, ihren Standpunkt klar darzulegen. Wirtschaftsminister Bartenstein [ÖVP] hatte sich bei der Abstimmung im Mai etwas überraschend der Stimme enthalten, die ÖVP-Fraktion im EU-Parlament hatte die Vorlage ebenfalls abgelehnt.
Ministerkollege Hubert Gorbach [FPÖ], der die Ratsentscheidung urspünglich freudig begrüßt hatte, zog seine Unterstützung wenig später wieder zurück.
Die Wirtschaftskammer [WKÖ] zeigt sich weiterhin ablehnend zum derzeitigen Entwurf, da er keine klaren Regeln enthalte. Softwarepatente seien grundsätzlich nicht notwendig außer in Ausnahmefällen, die genau geregelt sein müssten: patentwürdige Erfindungen, die einen Software-Bestandteil haben. Diese würde dann eben mitgeschützt.
Genau dagegen wendet sich freilich das Gros der Patentgegner, die auf die bisherige Patentvergabepraxis des Europäischen Patentamts verweisen. Derlei Ausnahmen würden wieder nur benützt, um die bestehende Nichtpatentierbarkeit von Software zu umgehen.

Am Beispiel Sperma-Patent
Ebenso wie grundsätzlich nicht patentierbare Software im Rahmen
einer technischen Erfindung doch patentfähig werden soll, wurde im
europäischen Patentamt von Patentierbarkeit explizit
ausgeschlossenes menschliches Sperma zusammen mit der
Behandlungsmethode mitpatentiert.
