Ein europäisches Patent auf Sperma
Ein im November 2003 erteiltes europäisches Patent auf menschliches Sperma wurde bei Durchsicht der Akten des Europäischen Patentamtes von Greenpeace entdeckt.
Ebenso wie grundsätzlich nicht patentierbare Software im Rahmen einer technischen Erfindung doch patentfähig werden soll, wurde laut Greenpeace von Patentierbarkeit explizit ausgeschlossenes menschliches Sperma zusammen mit der Behandlungsmethode mitpatentiert.
Hintergrund des Patentes ist ein chemische Behandlung des menschlichen Samens, um die Erfolgsrate bei der künstlichen Befruchtung zu erhöhen. Patentiert wurde aber nicht nur das technische Verfahren, sondern auch das Sperma selbst.
Da inzwischen die Einspruchsfrist am Europäischen Patentamt verstrichen sei, ist das Sperma-Patent laut Greenpeace rechtskräftig für 25 Staaten erteilt, darunter auch Deutschland. Das Patent EP 1196 153 gehört einer Firma, die auf den Antillen eingetragen ist. Die Erfinder kommen angeblich aus Italien.
Rückkehr der Softwarepatente
Der strukturell ganz ähnlich gelagerte Fall der geplanten
Patentiermöglichkeiten von Software im Rahmen einer technischen
Erfindung wird in diesem Herbst wieder auf der Tagesordnung von
EU-Kommission und Parlament stehen.
