Pauschalabgaben auch auf Drucker
Die Käufer von Druckern und Multifunktionsgeräten müssen künftig möglicherweise mehr für diese Geräte zahlen.
Das Stuttgarter Landgericht entschied nach Angaben vom Donnerstag, dass auch Hersteller dieser Geräte im Prinzip Vergütungen an Verwertungsgesellschaften zu zahlen hätten, ließ deren Höhe aber letztlich offen.
Im konkreten Fall gingen die Gesellschaften gegen einen Hersteller von Computerdruckern und Multifunktionsgeräten [Drucker, Scanner, Kopierer in einem Gerät] vor.
Sie verlangten, dass auch für diese Geräte zum Endpreis ab 50 Euro gesetzlich festgelegte Vergütungen an die Verwertungsgemeinschaften Wort und Bild-Kunst gezahlt werden müssen.
Zwölf Euro für PCs
In Deutschland müssen PC-Erzeuger und -Importeure wie auch
Hersteller von Fotokopiergeräten eine Geräteabgabe zu Gunsten der
Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke bezahlen. In einem
Musterprozess legte das Landgericht München nun einen Betrag von
zwölf Euro pro Gerät als angemessene Vergütung fest.
Zwölf Euro Urheberabgabe pro PCWettbewerbsverzerrung befürchtet
Der Hersteller befürchtet dagegen Wettbewerbsverzerrung und Überbezahlung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Nach geltendem Recht sind private Kopien von geschützten Büchern und Bildern zulässig. Nach dem Urheberrechtsgesetz müssen jedoch Hersteller von Kopiergeräten eine Pauschale für jedes Gerät zahlen.
Höchstrichterlich geklärt ist nach Angaben der Stuttgarter Kammer bisher, dass auch für Faxgeräte und Scanner eine - allerdings geringere - Pauschalgebühr zu zahlen ist.
