Zwölf Euro Urheberabgabe pro PC
In Deutschland müssen PC-Erzeuger und -Importeure wie auch Hersteller von Fotokopiergeräten eine Geräteabgabe zu Gunsten der Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke bezahlen.
In einem Musterprozess legte das Landgericht München nun einen Betrag von zwölf Euro pro Gerät als angemessene Vergütung fest.
Die Entscheidung wird Auswirkungen auch für alle anderen Unternehmen der Branche haben.
Gegen Fujitsu Siemens
Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil folgte das Gericht
weitgehend dem Antrag der deutschen Verwertungsgesellschaft Wort,
welche die Interessen der Urheber von Sprachwerken vertritt und
gegen den Computerhersteller Fujitsu Siemens geklagt hatte.
Landgericht MünchenVervielfältigung geschützter Werke
Das deutsche Urhebergesetz sieht für bestimmte Geräte eine Vergütungspflicht des Herstellers zu Gunsten der Urheber vor.
Dabei handelt es sich um Geräte, von denen zu erwarten ist, dass mit ihrer Hilfe "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" erlaubte private Vervielfältigungen geschützter Werke hergestellt werden.
Das Gericht musste daher entscheiden, ob auch PCs zur Herstellung derartiger Vervielfältigungen bestimmt sind.
Fujitsu Siemens hatte argumentiert, dass ein PC für sich genommen nicht in der Lage ist, eine Vervielfältigung eines Sprachwerkes zu erstellen, die einer "Ablichtung" gleichzustellen wäre. Hierzu bedürfe es neben der Software auch der Ausgabe etwa auf einen Drucker.
Das Gericht stimmte Fujitsu Siemens nur insoweit zu, als es das bloße Einlesen eines Werkes in den Arbeitsspeicher eines PCs noch nicht als Vervielfältigung ansah.
Anders verhalte es sich aber mit dem Abspeichern eingescannter oder aus dem Internet geladener Texte auf der Festplatte und der Ausgabe auf einen Drucker.
Auch in Österreich geplant
Auch in Österreich ist ab Mitte 2005 die die Einführung einer
Urheberrechtsabgabe auf Heim-PCs und Festplatten geplant. Über die
Höhe dieser Gebühr gibt es noch keine Angaben.
Handel läuft Sturm gegen geplante FestplattenabgabeVerwerter wollten 30 Euro pro PC
Bei der Höhe der Vergütung berücksichtigte das Gericht jedoch, dass auch für die Zusatz-Geräte wie Scanner und Drucker Geräteabgaben zu bezahlen sind und dass PCs wegen ihrer vielfachen Einsatzmöglichkeiten weniger häufig als Vervielfältigungsgeräte eingesetzt werden.
Das Gericht blieb daher unter dem Antrag der Klägerin, die eine Geräteabgabe von 30 Euro pro PC gefordert hatte.
