21.12.2004

NEUE MEDIEN

Mediengesetznovelle passiert Ministerrat

Die Novelle des Mediengesetzes hat am Dienstag den Ministerrat passiert, die im ursprünglichen Entwurf enthaltene und kritisierte Maßnahme der Beugehaft ist dabei nicht mehr enthalten.

Ziel der Novelle ist die Anpassung der Bestimmungen an das Internet. Justizministerin Karin Miklautsch [FPÖ] begrüßte in einer Aussendung die Novelle, seien doch in der Praxis "Zweifelsfragen aufgetreten, ob und wie die Bestimmungen des Mediengesetzes auf 'das Internet' anwendbar sind".

Mit der Novelle werden nun auch für das Internet entsprechende Klarstellungen getroffen und Definitionen geschaffen. Zugleich werden auch diverse Entschädigungsbeiträge etwas erhöht, "im Hinblick auf eine in den letzten Jahren unterbliebene Anpassung an die Geldwertentwicklung" sowie auch "zur leichteren Einprägsamkeit", wie es in den Erläuterungen des Entwurfs heißt.

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Ebenfalls neu ist, dass, sollten Äußerungen Dritter "wahrheitsgetreu", im öffentlichen Interesse und unter Wahrung der journalistischen Sorgfalt wiedergeben, sowohl die Einziehung als auch die Urteilsveröffentlichung der Medien ausgeschlossen sein soll.

Auf Kritik war während der Begutachtungsphase im Sommer die Möglichkeit der Beugehaft gestoßen, wenn sich der Betreiber einer Website weigert, diese - trotz entsprechenden Gerichtsbescheids - offline zu stellen. Die Maßnahme wurde nun durch empfindliche Geldstrafen ersetzt.

Mit 1. Juli 2005 soll die Novelle laut Justizministerium in Kraft treten. Im neuen Jahr soll die Materie im Verfassungsausschuss des Nationalrats behandelt werden.