Mediengesetz-Novelle im Ministerrat
Mit der Novelle des Mediengesetzes befasst sich kommenden Dienstag der Ministerrat. Ziel ist die Anpassung der Gesetzeslage an das Internet.
Das Mediengesetz regelt Maßnahmen wie den Schutz des Redaktionsgeheimnisses, Gegendarstellungen, Einziehungen und Beschlagnahmungen die Pflicht zur Urteilsveröffentlichung oder die Impressumspflicht und Offenlegung.
Ob und wie weit all diese Bestimmungen auch auf das Internet angewendet werden können, war bisher nicht eindeutig geregelt. Mit der Novelle werden entsprechende Klarstellungen getroffen und Definitionen geschaffen.
Auf Kritik war während der Begutachtungsphase im Sommer die Möglichkeit der Beugehaft gestoßen.
In der geplanten Novelle werden auch diverse Entschädigungsbeiträge etwas erhöht, "im Hinblick auf eine in den letzten Jahren unterbliebene Anpassung an die Geldwertentwicklung" sowie auch "zur leichteren Einprägsamkeit", wie es in den Erläuterungen des Entwurfs heißt.
Kritik an geplanten Haftstrafen im MedienGGeldstrafe statt Beugehaft
Die Beugehaft soll angewendet werden, wenn sich der Betreiber einer Website weigert, diese - trotz entsprechenden Gerichtsbescheids - offline zu stellen.
Dies wäre das Äquivalent der "Einziehung" oder Beschlagnahme eines Printmediums, bei Online-Medien auf Grund ihrer "Nicht-Körperlichkeit", so die Erläuterungen, aber ungleich schwerer zu bewirken. Die Beugehaft wäre als "Ausnahmefall" vorgesehen gewesen, um die Einziehung einer Site durchzusetzen. Dem Vernehmen nach könnte dies aber nun durch empfindliche Geldstrafen ersetzt werden.
Am 1. Juli 2005 soll die Novelle laut Justizministerium in Kraft treten. Für die Behandlung im Parlament bleibt also noch ausreichend Zeit. Im neuen Jahr soll die Materie im Verfassungsausschuss des Nationalrats behandelt werden.
