DT darf keine gesperrten Telefone verkaufen
Die Deutsche Telekom darf vorerst keine Telefone mit Call-by-Call- und Preselection-Sperre verkaufen.
Das teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Freitag in Bonn mit. Nach Angaben der Behörde hat die Deutsche Telekom bei zwei Geräten Telefonate über alternative Anbieter faktisch ausgeschlossen.
Realisiert wurde dies durch eine fix eingebaute Vorwahl, die automatisch das Deutsche-Telekom-Netz ausschloss. Somit war es nicht mehr möglich, Vorwahlen fremder Netzbetreiber einzugeben.
Missbräuchliche Beeinträchtigung
Die Einschränkung der Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeit
durch den Verkauf der beiden Endgeräte stelle eine missbräuchliche
Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten dar, hieß es.
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