03.12.2004

AMTLICH

Elektronische Signatur in der Schweiz

Der Schweizer Bundesrat [Regierung] stellt ab Anfang kommenden Jahres die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich.

Damit wird es möglich, Verträge am Computer abzuschließen. Die Regierung in Bern verabschiedete am Freitag die Verordnung zum Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. Das zugehörige Gesetz - vom Parlament im Dezember 2003 bereinigt - setzte er per 1. Jänner 2005 in Kraft.

Das Gesetz legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine elektronische Signatur der handschriftlichen gleichgestellt wird. Zudem regelt es die Anerkennung von Zertifizierungsdiensten, welche die Identität von Absender und Empfänger garantieren.

Asymmetrische Verschlüsselung

Die elektronische Signatur basiert auf der Technik der asymmetrischen Verschlüsselung. Der Nutzer verfügt über zwei elektronische Schlüssel: den privaten, der geheim bleiben muss, und den öffentlichen, der bekannt gegeben werden kann.

Ausgestellt wird der öffentliche Schlüssel von einer vertrauenswürdigen dritten Stelle, dem Anbieter von Zertifizierungsdiensten. Die Qualität des Zertifikats hängt davon ab, wie sorgfältig der Anbieter die Identität des Zertifikat-Inhabers überprüft. Die Anbieter der Zertifizierungsdienste wiederum werden von einer Anerkennungsstelle zugelassen.