Mobilkom verlängert Wertkarten-Gültigkeit
Der größte österreichische Mobilfunkbetreiber mobilkom austria verlängert die Verfallsdauer von "B-Free"-Wertkarten, teilte das Unternehmen am Donnerstag im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" mit.
Die Tochter der Telekom Austria reagiert damit auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes [OGH], wonach der Verfall des Telefon-Guthabens und der Handy-Rufnummer bei Wertkarten nach einem Jahr Nicht-Nutzung nicht rechtens ist.
Künftig soll bei der mobilkom das Wertkarten-Guthaben verfallen, wenn die Karte nicht innerhalb des Verfallsdatums einmal aufgeladen wird. Ungültig wird sie auch, wenn 13 Monate nach der letzten Aufladung kein weiteres Guthaben von mindestens 20 Euro auf die Karte geladen wird.
Der "Interessensverband der Mobilfunkkunden" informierte kürzlich, dass jeder, der innerhalb der letzten drei Jahre eine Handy-Wertkarte besessen hat und der Mobilfunkbetreiber diese wegen nicht rechtzeitigen Wiederaufladens gelöscht hat, die alte Rufnummer und allfällige Guthaben zurückfordern könne.
Verfallene Prepaid-Guthaben rückfordernEinmalige Gebühr für Restguthaben
In diesem Fall kann der Kunde aber innerhalb von sechs Monaten gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr von 20 Euro ein möglicherweise vorhandenes Restguthaben zurückfordern.
Der Haken dabei: Die teuerste Wertkarte der mobilkom kostet 40 Euro - bei Nichtnutzung ist also mindestens die Hälfte des Betrages auf jeden Fall weg.
Die Entscheidung des OGH betraf ursprünglich den Mitbewerber tele.ring, der Verein für Konumenteninformation [VKI] kritisierte daraufhin, dass es auch bei der mobilkom ähnliche Regelungen gebe.
