Verfallene Prepaid-Guthaben rückfordern
Die vor kurzem gegründete private Konsumentenschutz-Verein "Interessensverband der Mobilfunkkunden" [IVMK] fordert die Mobilfunkbetreiber auf, die zu Unrecht einbehaltene Guthaben für Wertkarten-Handys in einen Fonds einzuzahlen.
Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofes [OGH], wonach der Verfall eines Guthabens bei Wertkarten "sittenwidrig und unwirksam" ist.
"Wer innerhalb der letzten drei Jahre eine Handy-Wertkarte besessen hat und der Mobilfunkbetreiber diese wegen nicht rechtzeitigen Wiederaufladens gelöscht hat, kann die alte Rufnummer und allfällige Guthaben ab sofort zurückfordern", so IVMK-Präsident Robert Marschall.
VKI versus tele.ring
Laut dem OGH-Urteil von 18. August 2004 ist ein Verfall der
Rufnummer und des Guthabens nach Ablauf einer bestimmten
Aufladefrist gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.
Guthaben auf Wertkarten müssen zumindest drei Jahre bestehen
bleiben.
Interessensverband der Mobilfunkkunden
Details zum Urteil bei help.ORF.atKonsumentenschutz-Fonds
Die Beträge, die nicht zurückgefordert werden, sollen dann in den Fonds fließen.
Laut tele.ring sind durchschnittlich 225 Kunden pro Monat vom Verfall eines Guthabens von durchschnittlich 4,89 Euro betroffen.
Der Fonds soll unter der Verwaltung der Bundesministerien Justiz, Konsumentenschutz sowie Verkehr stehen und für Konsumentenschutzmaßnahmen genutzt werden, so der IVMK.
