Einigung über "Fluchtsteuer" in Sicht
Die Höhe der "Fluchtsteuer" für die Mitnahme der Handy-Rufnummer bei Wechsel des Anbieters soll diese Woche festgelegt werden.
Eine Einigung zwischen den Betreibern und dem Regulator zeichne sich ab, erfuhr die APA aus der heimischen Mobilfunkbranche. Vor eineinhalb Wochen hatte die bisher letzte große Verhandlungsrunde der Netzbetreiber-Chefs stattgefunden, seitdem wird intensiv hinter den Kulissen verhandelt.
Die Schwankungsbreite für die "Fluchtsteuer" liegt derzeit zwischen null [tele.ring und "3"] und 35 Euro [mobilkom austria und One]. Die künftige Regelung soll einen Betrag in der Nähe von zwölf Euro vorsehen, so in die Verhandlungen involvierte Kreise.
Bis vor kurzem hatte auch T-Mobile 35 Euro verlangt, nach einer von "3" erwirkten einstweiligen Verfügung darf der Betreiber nur mehr die von der Regulierungsbehörde RTR vorgeschlagenen zwölf Euro verlangen. Gegen die mobilkom läuft derzeit ebenfalls ein Verfahren beim Handelsgericht, in diesem Fall auf Initiative von tele.ring.
T-Mobile muss "Fluchtsteuer" senkenDeutschland legt Gebühren fest
Die RTR hatte zuletzt gemeint, eine Einigung liege "in der Hand der Betreiber". Sollte es zu keiner Lösung kommen, seien weitere Schritte der Behörde nur noch "eine Frage von Tagen".
Im Aufsichtsverfahren, das die Telekom-Control-Kommission [TKK] im Oktober gegen die drei großen Mobilfunkbetreiber Mobilkom Austria, T-Mobile und One gestartet hat, steht noch eine Entscheidung aus.
Im Falle einer Einigung ist die Aufsichtsbeschwerde hinfällig. Dauert der Konflikt an und die TKK fällt eine Entscheidung, wird in der Branche wird mit einem jahrelangen Rechtsstreit gerechnet.
In Deutschland hat der Regulator heute die Höhe der Gebühr für einen wechselwilligen Kunden mit maximal 29,95 Euro festgelegt. Dort wurden von zwei Betreibern bisher beachtliche 116 Euro verlangt.
Der Interessensverband der Mobilfunkkunden stellt ein Formular zur Verfügung, mit dem möglicherweise überhöhte "Fluchtsteuer" zurückgefodert werden könnten, so der Verband. Der IVMK empfiehlt möglichst rasch Einspruch zu erheben, da die Einspruchsfrist meist nach vier Wochen ab Rechnungsdatum bzw. ab Rechnungserhalt abgelaufen sei.
Das Formular
