18.11.2004

"3" CALLING

T-Mobile muss "Fluchtsteuer" senken

Paukenschlag in der Mobilfunkbranche: Der zweitgrößte Anbieter T-Mobile muss auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien die Gebühr für Kunden senken, die das Unternehmen verlassen und dabei die Rufnummer mitnehmen [Stichwort Rufnummernmitnahme].

Bisher hatte T-Mobile - wie die mobilkom austria und One - 35 Euro verlangt, nun dürfen es nur noch zwölf Euro sein. Erwirkt hatte die Verfügung Mitbewerber und UMTS-Anbieter Hutchison ["3"].

T-Mobile erklärte am Donnerstag, diesen Gerichtsentscheid nun "selbstverständlich umgehend umzusetzen". Gleichzeitig werde man raschestmöglich Einspruch erheben.

Klage nur gegen T-Mobile

Verwundert zeigt man sich bei T-Mobile über den Umstand, dass "3" - der für die Rufnummernmitnahme keine Gebühr verlangt - nicht auch gegen Marktführer mobilkom austria und die Nummer drei auf dem Markt, One, Klage eingebracht habe.

Die einstweilige Verfügung werde die Nummernmitnahme jedenfalls nicht erfolgreicher machen, glaubt Bruck. Bisher hätten ohnehin nur drei Prozent der Wechselkunden ihre Nummer mitgenommen.

Hutchison-Rechtsexperte Bernhard Wiesinger begründet die Vorgangsweise damit, dass man das mobilkom-Netz für den GSM-Betrieb nutze und gegen die Tochter der Telekom Austria ohnehin schon eine Klage von Mitbewerber tele.ring eingebracht wurde. Hier stehe ein Urteil unmittelbar bevor.

T-Mobile verklagt Hutchison

T-Mobile hat inzwischen eine neue Front eröffnet. Die Österreich-Tochter der Deutschen Telekom will von Hutchison eine Pönale wegen mangelnder technischer Leistung bei der Rufnummernmitnahme einfordern. Wie von der Telekom-Regulierungsbehörde vorgeschrieben, müssen 75 Prozent der Nummern-Übertragungen funktionieren, und das sei bei Hutchison nicht der Fall gewesen.

Die Rufnummernmitnahme ist seit 16. Oktober möglich und muss von allen Mobilfunkbetreibern unter Einhaltung bestimmter Fristen angeboten werden.