Preisgrenze für Rufnummernmitnahme
Die Mitnahme der eigenen Handy-Nummer bei einem Wechsel des Mobilfunk-Netzbetreibers oder -Dienstleisters darf in Deutschland maximal 29,95 Euro kosten.
Das hat die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Mittwoch in Bonn entschieden.
Dieser Preis sei anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den üblicherweise im In- und Ausland für die Mitnahme der Rufnummer erhobenen Entgelten ermittelt worden, teilte die Behörde mit.
Obwohl der Mobilfunk in Deutschland im Regelfall nicht der Preisfestsetzung durch die Behörde unterliegt, nahm die Bonner Aufsichtsbehörde eine Beschwerde über hohe Gebühren beim Anbieterwechsel zum Anlass, eine Preisobergrenze zu fixieren.
Nach Behördenangaben haben zwei Mobilfunk-Dienstleister ihren Kunden jeweils 116 Euro abverlangt, wenn diese unter Beibehaltung ihrer Rufnummer den Netzbetreiber wechselten oder einen anderen Dienstleister nutzen wollten. Die Mitnahme der persönlichen Handy-Rufnummer ist in Deutschland seit November 2002 möglich.
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