Mobilcom klagt im Streit um Bürgschaft
Im Streit um eine staatliche Beihilfe hat der norddeutsche Mobilfunkanbieter mobilcom Klage gegen die EU-Kommission eingereicht.
Die Kommission hatte im Juli eine 112-Millionen-Euro-Bürgschaft von Bund und Land Schleswig-Holstein nur unter der Auflage genehmigt, dass mobilcom den Onlineverkauf von Mobilfunkverträgen für sieben Monate unterbricht. "Die mobilcom AG wird den Online-Shop nicht auf EU-Anordnung schließen und beantragt, die Entscheidung für nichtig zu erklären", sagte der Vorstandsvorsitzende der mobilcom AG, Thorsten Grenz.
Einstellung des Onlinevertriebs
Bund und Land hatten mobilcom 2002 die Bürgschaft gewährt,
nachdem das Unternehmen durch die Ersteigerung einer UMTS-Lizenz an
den Rand der Insolvenz geraten war. Nach Auffassung der Brüsseler
Wettbewerbshüter wirkte sich die Beihilfe "besonders schädlich auf
die Wettbewerber" aus, weil mobilcom das Geld auch zur
Neuausrichtung nutzte. Die vorübergehende Einstellung des
Onlinevertriebs sollte diese "Wettbewerbsverzerrungen" ausgleichen.
Juli 2004: EU genehmigt Beihilfen für MobilcomMobilcom indes argumentiert, die EU-Kommission sei "in der Sache nicht zuständig", weil es nicht um zwischenstaatlichen Handel gehe. "Die Auflage ist willkürlich", betonte Grenz. Die Entscheidung liegt nun beim Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
