EU genehmigt Beihilfen für Mobilcom
Die EU-Kommission hat staatliche Beihilfen für den deutschen Mobilfunkanbieter Mobilcom unter Auflagen genehmigt.
Das Unternehmen darf demnach für einen Zeitraum von sieben Monaten keine Online-Abschlüsse für Mobilfunkverträge anbieten, entschied die Behörde in Brüssel.
Mit der Sperre solle der wettbewerbsverzerrende Charakter einer vorangegangenen staatlichen Beihilfe ausgeglichen werden, der Mobilcom gegenüber Wettbewerbern einen Vorteil verschafft habe.
Die Kommission monierte, dass die Mobilcom diese Unterstützung nicht nur zur Neustrukturierung genutzt habe, sondern auch für die Einführung einer neuen Internet-Marketingstrategie für profitablere Kundengruppen.
Die Mobilcom war wegen hoher Investitionen in die UMTS-Lizenz, einer aggressiven Expansionsstrategie und Streitigkeiten im Management in eine schwere Krise geraten. Der Bund und das Land Schleswig-Holstein griffen dem Unternehmen deshalb im Herbst 2002 unter die Arme und sicherten mit Staatsbürgschaften einen Kredit über 138,3 Mio. Euro ab. Als Beihilfe rechnete die EU-Kommission davon 112 Mio. Euro an.
Aktionäre gegen Mobilcom-Vorstand
