Jeder dritte Lauschangriff scheitert
In Deutschland scheitert jede dritte geplante Abhöraktion in der Praxis.
Nur 64 Prozent der beantragten oder angeordneten Lauschangriffe würden tatsächlich auch ausgeführt, heißt es in einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht.
Als Grund werden Schwierigkeiten bei der Installation der notwendigen technischen Einrichtungen genannt.
Das Gutachten zeigt, dass die akustische Wohnraumüberwachung nur in ganz geringem Umfang und nur als letztes Mittel eingesetzt wird, wenn alle vorherigen Ermittlungsmethoden erfolglos ausgeschöpft worden seien.
30 Prozent führen zum Erfolg
Lauschangriffe werden vor allem zur Aufdeckung von
Betäubungsmittelverfahren sowie bei Mord- und Totschlagsdelikten
eingesetzt. Etwa 30 Prozent der Überwachungsmaßnahmen führen laut
Gutachten zu einem Ermittlungserfolg.
Das Gutachten im Detail [pdf, 380 Seiten]Wirksame richterliche Kontrolle
Nach dem Urteil der Freiburger Rechtsexperten erweist sich die richterliche Kontrolle als wirksam. Es gebe keinen Automatismus von Antrag und Bewilligung. Wenn der Ermittlungszweck erreicht sei oder sich ihre Erfolglosigkeit zeige, werde die Abhöraktion sofort abgebrochen.
Die vom Gutachten monierten Probleme bei der nachträglichen Benachrichtung Betroffener, beim Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gericht sowie bei einzelnen Vorschriften des Datenschutzes werden nach Angaben des Bundesjustizministeriums künftig klar geregelt.
Der Große Lauschangriff erhält in Deutschland eine neue gesetzliche Grundlage, nachdem das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, den Kernbereich privater Lebensgestaltung besser zur schützen.
Neuer Entwurf für Großen Lauschangriff
