Lehrer-Benotungen im Netz zulässig
Klage gegen Spickmich.de abgewiesen
Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt. Solche Bewertungen in Kategorien wie "cool und witzig" oder "menschlich" seien zulässige Meinungsäußerungen, entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch nach eigener Mitteilung.
"Durch die Bewertungen sind nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin betroffen, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit", so die Richter.
Gang zum Bundesverfassungsgericht?
Eine Gymnasiallehrerin für Deutsch und Religion aus Moers am Niederrhein hatte gegen das Internet-Portal "spickmich" auf Unterlassung geklagt, weil sie sich durch die Benotung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte.
Sie will gegen das Urteil Berufung einlegen. Nach Aussage ihrer Anwälte strebt sie eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.
Das Kölner Landgericht hatte letztes Jahr bereits einen Antrag der Lehrerin auf eine Einstweilige Verfügung gegen Spickmich abgelehnt, was vom Oberlandesgericht Köln bestätigt worden war. Das Urteil vom Mittwoch war die Entscheidung im ordentlichen Zivilverfahren.
(dpa)
