Lehrerin klagt gegen Benotung im Internet
Eine deutsche Lehrerin zieht gegen ihre Benotung durch Schüler im Internet-Portal Spickmich vor Gericht.
Die Gymnasiallehrerin verlange das Löschen ihrer persönlichen Daten und ihrer Bewertung aus dem Portal, sagte ein Sprecher des Kölner Landgerichts zu Beginn des Zivilprozesses am Mittwoch.
Ursprünglich sollte über zwei Unterlassungsklagen verhandelt werden, doch hatte eine Schuldirektorin ihre Klage kurzfristig zurückgezogen. Die Gymnasiallehrerin hatte ihre Beurteilung zuvor schon per einstweilige Verfügung stoppen wollen, Ende November 2007 aber vor dem Kölner Oberlandesgericht [OLG] verloren.
Grundsatzentscheidung angestrebt
Die Pädagogin vom Niederrhein strebt eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an, wie ihre Anwälte erklärten.
Das jetzige Hauptsacheverfahren sei dazu aus "formaljuristischen Gründen" notwendig. Am 27. November 2007 hatte das Kölner OLG in dem Verfahren über eine Einstweilige Verfügung entschieden, dass Schüler ihren Lehrern im Internet Noten geben dürfen.
Das sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und greife nicht unzulässig in das Persönlichkeitsrecht ein. Das OLG hatte damit die Entscheidung das Landgerichts Köln bestätigt.
Urteil Ende Jänner
Am Mittwoch machte das Kölner Landgericht zum Prozessbeginn deutlich, dass es im Spickmich-Fall bei seiner juristischen Einschätzung bleibe, wie Sprecher Dirk Eßer sagte. Das Urteil werde am 30. Jänner verkündet.
In dem seit Frühjahr 2007 bestehenden nichtkommerziellen Portal, das drei Kölner Studenten betreiben, werden Lehrer in Kategorien wie "faire Noten", "menschlich" und "gut vorbereitet" mit Noten von Eins bis Sechs bewertet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband lehnen das Portal ab, das inzwischen mehr als eine Viertelmillion Schüler nutzen.
Selbstbestimmungsrecht
Die Klägerin will in dem Prozess Ansprüche aus ihrem Selbstbestimmungsrecht geltend machen, sagte ihre Duisburger Anwaltskanzlei. "Sie wendet sich dagegen, dass sie gegen ihren Willen in ein Internet-Bewertungsportal gezogen wird und dort anonymen Benotungen ausgesetzt ist."
Sollte sie den Prozess verlieren, sei eine Berufung beim OLG Köln oder auch eine "Sprungrevision" beim Bundesgerichtshof möglich. Erst wenn der Zivilrechtsweg ausgeschöpft sei, könne sie Verfassungsbeschwerde einlegen.
Frustrierte Schüler reagieren sich immer häufiger mittels geschmackloser Bildmontagen und Videos an ungeliebten Lehrern ab. In Deutschland schlagen die Pädagogen Alarm.
(dpa)
