D: Schüler dürfen Lehrer im Web benoten
Freie Meinungsäußerung
Die Benotung von Lehrern durch ihre Schüler im deutschen Internet-Portal Spickmich ist rechtens. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht [OLG] am Dienstag nach der Klage einer Gymnasiallehrerin, die sich verunglimpft sah und eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.
Die Benotung von Lehrern sei durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklärte das OLG und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Kölner Landgerichts vom Juli. In dem Internet-Portal können Schüler ihre Lehrer in Kategorien wie "gut vorbereitet", "faire Noten" und "cool" von eins bis sechs bewerten.
Keine "Schmähkritik"
Das OLG erklärte, die von den Schülern anonym abgegebenen Benotungen seien Werturteile, die nicht unzulässig in das Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin eingriffen. Mit Kriterien wie "guter Unterricht" und "fachlich kompetent" werde konkret die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bewertet, hieß es in dem Urteil, gegen das keine weiteren Rechtsmittel möglich sind [Az: 15 U 142/07].
Eine "beleidigende Schmähkritik" sah das Gericht bei dem von drei Kölner Studenten betriebenen Portal nicht. Die Pädagogin, die die Gesamtnote 4,3 erhalten hatte, werde auch nicht an den Pranger gestellt. Die Beurteilung kann laut OLG stattdessen der "Orientierung von Schülern und Eltern dienen und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhten Transparenz führen".
Nicht allgemein zugänglich
Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass die Benotungen nicht allgemein für jedermann zugänglich seien. Die Namen der Pädagogen würden nur unter den einzelnen Schulen aufgeführt, sagte OLG-Sprecher Hubertus Nolte. Lehrer, Eltern und Schüler müssten sich anmelden, um Zugang zu erhalten. Es handle sich also nicht um eine allgemein zugängliche, öffentliche Seite. Mittlerweile bewerten mehr als 250.000 Schüler ihre Lehrer in dem Portal.
Auch bei personenbezogenen Bewertungen wie "cool" und "peinlich" sah das Gericht keine Diffamierung oder Herabsetzung. Es müsse auch der Sprachgebrauch von Jugendlichen berücksichtigt werden. Ob auch "sexy" und "hässlich" zulässige Äußerungen seien, prüfte der Senat nicht, da diese Kriterien inzwischen von den Betreibern entfernt worden seien.
Lehrerverbände protestieren
Die Initiatoren wollen mit dem nichtkommerziellen Portal nach eigenen Angaben einen fairen Kommunikationskanal für Schülermeinungen bieten und das Schulangebot transparenter machen. Nach Meinung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft [GEW] ist das Spickmich-Portal ein "menschlich und pädagogisch ungeeigneter Ort" für eine Lehrerbewertung. Der Deutsche Philologenverband kritisierte in einer früheren Stellungnahme eine öffentliche Bloßstellung von Pädagogen und riet Lehrern zur Zurückhaltung bei Angaben privater Daten auf der Schul-Homepage.
Das OLG bestätigte mit seiner Entscheidung vom Dienstag ein entsprechendes Urteil des Kölner Landgerichts vom Juli 2007. Der Streit über Spickmich wird eben dieses Gericht aber erneut beschäftigen: Die Gymnasiallehrerin hatte außerdem bereits eine Unterlassungsklage beim Kölner Landgericht eingereicht, in der es im Wesentlichen um dieselben Rechtsfragen geht. Das Verfahren wird voraussichtlich im Jänner 2008 beginnen.
(dpa)
