08.10.2004

2003

79 Videofallen in Österreich

Ein großer und ein kleiner Lauschangriff, dazu 79 Videofallen. Das ist die Bilanz des Justizministeriums über den Einsatz von "besonderen Ermittlungsmaßnahmen" im Jahr 2003.

Der "große Lausch- und Spähangriff" ist in die Zuständigkeit der Oberstaatsanwaltschaft Graz gefallen, der Anlass war der Verdacht auf Suchtgiftdelikte.

Laut Parlamentskorrespondenz waren die Maßnahme erfolgreich: Neun Verdächtigte gingen in Untersuchungshaft, fünf sind bereits - zum Teil rechtskräftig - verurteilt.

Im Zuge dieser Überwachung haben die Behörden den Verdächtigen auch weitere Delikte nachweisen können, heißt es weiter. Nicht zum Einsatz gekommen ist im letzten Jahr demnach die Möglichkeit der Rasterfahndung.

Grundrechte "weitgehend ungetastet"

In seiner rechtspolitischen Bewertung kommt das Justizministerium - wie bereits in den vergangenen Jahren - zu dem Ergebnis, dass "mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung Maß haltend und verhältnismäßig umgegangen" worden sei.

Fundamentale Grundrechtspositionen - Privatsphäre, faires Strafverfahren - seien "weitgehend unangetastet" geblieben.

Aus der geringen Zahl der Anwendungsfälle besonderer Ermittlungsmaßnahmen dürfe aber nicht geschlossen werden, dass diese Maßnahmen nicht erforderlich wären.