79 Videofallen in Österreich
Ein großer und ein kleiner Lauschangriff, dazu 79 Videofallen. Das ist die Bilanz des Justizministeriums über den Einsatz von "besonderen Ermittlungsmaßnahmen" im Jahr 2003.
Der "große Lausch- und Spähangriff" ist in die Zuständigkeit der Oberstaatsanwaltschaft Graz gefallen, der Anlass war der Verdacht auf Suchtgiftdelikte.
Laut Parlamentskorrespondenz waren die Maßnahme erfolgreich: Neun Verdächtigte gingen in Untersuchungshaft, fünf sind bereits - zum Teil rechtskräftig - verurteilt.
Im Zuge dieser Überwachung haben die Behörden den Verdächtigen auch weitere Delikte nachweisen können, heißt es weiter. Nicht zum Einsatz gekommen ist im letzten Jahr demnach die Möglichkeit der Rasterfahndung.
Wie aus dem Bericht [III 105 d.B] weiter hervorgeht, richteten sich die optischen und/oder akustischen Überwachungen richteten sich gegen insgesamt 77 Verdächtige. In 29 Fällen [im Sinn von Gerichtsakten] war die Überwachung erfolgreich, in 47 blieb sie ohne Erfolg.
Mehr illegale Lauschangriffe in ÖsterreichGrundrechte "weitgehend ungetastet"
In seiner rechtspolitischen Bewertung kommt das Justizministerium - wie bereits in den vergangenen Jahren - zu dem Ergebnis, dass "mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung Maß haltend und verhältnismäßig umgegangen" worden sei.
Fundamentale Grundrechtspositionen - Privatsphäre, faires Strafverfahren - seien "weitgehend unangetastet" geblieben.
Aus der geringen Zahl der Anwendungsfälle besonderer Ermittlungsmaßnahmen dürfe aber nicht geschlossen werden, dass diese Maßnahmen nicht erforderlich wären.
