16.10.2003

PRIVAT

Mehr illegale Lauschangriffe in Österreich

Die Zahl der illegal durchgeführten Lausch- und Spähangriffe in Österreich steigt.

Das berichtete der Österreichische Detektiv-Verband [ÖDV] in einer Pressekonferenz anlässlich seiner Jahrestagung am Donnerstag in Linz.

Während früher hauptsächlich Firmen mit Minikameras und Mikrofonen ausspioniert wurden, würden zunehmend auch Privatpersonen Ziel derartiger Angriffe, erklärte ÖDV-Pressesprecher Bernhard Maier.

Die für Lauschangriffe benötigten Geräte würden immer kleiner, immer billiger und seien auch im Versandhandel erhältlich, erläuterten die Berufsdetektive.

Mikrofone, Kameras, Tastaturlogger

Sie zeigten als Beispiele stecknadelgroße Mikrofone und Kameras sowie einen Datenspeicher, der

Dunkelziffer ist hoch

Jeder könne sich ausrechnen, dass diese Technik nicht nur gekauft, sondern auch angewendet werde, gab Maier zu bedenken. Die Dunkelziffer sei groß. In etwa 90 Prozent der Fälle würden Lauschangriffe gar nicht bemerkt. Dennoch nehme die Zahl der Kunden zu, die an Detektive den Auftrag zur Abwehr von Lauschangriffen erteilen.

Im Bereich der Wirtschaft hätten es die Täter meist auf Know-how, Geschäftsstrategien oder Forschungsergebnisse abgesehen. Die Motive bei Angriffen auf Privatpersonen seien krankhafter Voyeurismus oder skrupellose Informationsbeschaffung im Rahmen privater Auseinandersetzungen - Ehescheidungen oder Streit innerhalb von Familien sowie zwischen Nachbarn, sagte Maier.

Die meisten Täter würden gar nicht wissen, worauf sie sich einlassen, warnte Maier. Illegale Lauschangriffe werden nach Paragraf 120 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder 360 Tagsätzen bedroht.

Neues Privatsphäreschutzgesetz

Dazu soll bald ein Privatsphäreschutzgesetz kommen, mit dem das Opfer auch immaterielle Schäden - etwa Depressionen - geltend machen kann. Voraussetzung dafür, von einem Lauscher Schadenersatz einzufordern, ist allerdings die Kenntnis seiner Identität und des Umfangs seines Lauschangriffes.

Lauschabwehr durch Detektive

Zur Lauschabwehr sind seit einer kürzlich erfolgten Novelle der Gewerbeordnung ausschließlich die Detektive berechtigt. Die Kosten für einen derartigen Einsatz hängen vom Aufwand ab, sie beginnen bei zirka 1.000 Euro.

Die Detektive bestreiten nicht, dass sie selbst auch Lauschangriffe durchführen. Doch seien die Möglichkeiten dafür durch die Gesetze sehr beschränkt.