Schlagabtausch im Kartellprozess
Im Kartellstreit mit der Europäischen Union hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag von Microsoft eine Erklärung gefordert, warum ihm beim Befolgen der EU-Auflagen irreparabler Schaden entstünde.
Die EU fordert unter anderem von Microsoft, Wettbewerbern bestimmte Software-Protokolle zugänglich zu machen, damit diese eigene Programme besser in Windows einbinden können. Microsoft verweigert das jedoch.
MS-Anwalt Ian Forrester erklärte, der Konzern wolle die Protokolle nicht herausgeben, weil, "was lizenziert worden ist, nicht wieder unlizenziert gemacht werden kann. Das Läuten der Glocke kann nicht ungeschehen gemacht werden."
Der EuGH der ersten Instanz unter Richter Bo Vesterdorf muss nach der zwei- bis dreitägiger Anhörung darüber entscheiden, ob die von den EU-Wettbewerbsbehörden gegen den weltgrößten Softwareproduzenten verhängten Sanktionen bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung ausgesetzt werden oder nicht.
Nächste Runde EU gegen MicrosoftKeine Anzeichen für Anteilsschwund
Zu dem von Microsoft befürchteten unwiderruflichen Verlust von Marktanteilen bei Servern sagte Vesterdorf: "Es gibt keine Anzeichen." Ein Verlust von Marktanteilen werde üblicherweise einkalkuliert.
Zugleich hielt er aber der EU-Kommission vor, aus seiner Sicht die Frage geistigen Eigentums nicht ausreichend geprüft zu haben, was EU-Anwalt Fernando Castillo jedoch zurückwies. Das Gericht wird die Anhörung am Freitag fortsetzen.
Anfang der Woche hatte Microsoft bekräftigt, weiterhin eine Verhandlungslösung im Streit mit der EU anzustreben. Die EU-Kommission hatte im März gegen Microsoft ein Bußgeld von 497 Millionen Euro und damit die höchste jemals von ihr ausgesprochene Kartellstrafe angeordnet.
