28.09.2004

EU-GERICHT

Monti-Entscheid für nichtig erklärt

Der scheidende EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat erneut eine höchstrichterliche Schelte hinnehmen müssen.

Das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg erklärte am Dienstag eine Entscheidung Montis aus dem Jahr 2000 für nichtig, nach der Brüssel den Zusammenschluss der beiden US-Telefonkonzerne WorldCom und Sprint untersagte. Die Begründung des Gerichts hat inhaltlich mit dem Fall allerdings nichts zu tun.

Die Richter sahen aber die Grundlage für eine Entscheidung Brüssels für nicht gegeben, weil die beiden Unternehmen das Vorhaben ohnehin aufgegeben hatten.

Monti sprach sich dennoch gegen die Fusion im Volumen von 127 Mrd. Dollar [103 Mrd. Euro] aus. Es war das erste Mal, dass Brüssel eine rein inneramerikanische Fusion blockierte. Die US-Wettbewerbsbehörden hatten damals selbst bereits eigene Ermittlungen angestellt, um den Zusammenschluss zu verhindern.

Klage zur Vorbeugung

EU-Anwälte argumentierten dagegen, das damalige WorldCom-Schreiben zur Aufgabe des Projekts sei nur sehr vage gewesen, weshalb die Kommission den Fall weiter behandelt habe.

Der anschließende Betrugsskandal um WorldCom-Chef Bernard Ebbers habe im Übrigen gezeigt, dass das Misstrauen Brüssels gerechtfertigt gewesen sei.

WorldCom firmiert mittlerweile unter dem Namen MCI. Der Konzern hat nach eigenen Angaben nicht die Absicht, den Fusionsgedanken wieder zu beleben. Mit seiner Klage in Luxemburg habe man lediglich für künftige Fälle dieser Art vorbeugen wollen.

Andere Entscheidungen

Das EU-Gericht hatte bereits vor knapp zwei Jahren die EU-Blockaden der Unternehmenszusammenschlüsse Schneider/Legrand [Elektro], Tetra Pak/Sidel [Verpackungen] und Airtours/First Choice [Reisen] zu Fall gebracht. Die Richter hielten der Kommission damals inhaltliche Begründungsmängel vor, während die EU-Behörde dieses Mal an einem Formfehler scheiterte.