MS bringt Ärger für neue EU-Kommissarin
Der designierten EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, der Verbindungen zu Bill Gates nachgesagt werden, droht zum Amtsantritt im November Ärger im Fall Microsoft.
Im Oktober dürfte der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, Bo Vesterdorf, darüber entscheiden, ob er dem Antrag des weltgrößten Softwarekonzerns auf eine Einstweilige Verfügung gegen die im März verhängten Sanktionen der EU-Kommission stattgibt, hieß es am Montag in Brüssel.
Falls Vesterdorf die von der Kommission verlangte Änderung der Geschäftspraktiken von Microsoft vorläufig aussetze, müsse die liberale Niederländerin Kroes entscheiden, ob sie die Gerichtsentscheidung hinnimmt oder nicht.
Kroes leitete in den 90er Jahren die renommierte niederländische Business Universität Nijenroode. Zu dieser Zeit erhielt Bill Gates die Ehrendoktorwürde dieser Universität. Ob das allerdings ihre Haltung im Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft beeinflussen wird, ist fraglich.
Kroes folgt Monti
Kroes tritt das Erbe des Kommissars Mario Monti an, der mit
harter Hand gegen Microsoft vorgegangen war und Ende Oktober seine
Arbeit in Brüssel beenden wird. Microsoft hatte gegen das von der
EU-Kommission wegen Ausnutzung eines Monopols verhängte
Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro und die angeordnete Öffnung
von Sparten für mehr Wettbewerb im Juni beim Luxemburger EU-Gericht
geklagt.

Anhörung Ende September
Mit der zusätzlichen Einstweiligen Verfügung will der Konzern die Änderung der Geschäftspraktiken bis zu einer Entscheidung des Hauptverfahrens auf Eis legen lassen - dieses Urteil kann bis zu fünf Jahre auf sich warten lassen.
Beim EU-Gericht Erster Instanz wird es am 30. September und am 1. Oktober eine Anhörung zu dem Verfügungs-Antrag von Microsoft geben. Dem Gerichtspräsidenten steht es auch frei, zusätzliche Informationen von dem Unternehmen anzufordern.
Vor dem Hintergrund des Rechtsstreits hatte die Kommission Ende Juni vorläufig auf ihre Sanktionen verzichtet - jedoch nicht auf die Bußgeldzahlung. Vor der spektakulären Entscheidung im März gegen Microsoft waren Verhandlungen zwischen den EU-Wettbewerbshütern und dem Konzern für eine freiwillige Abmachung gescheitert.