09.09.2004

DEUTSCHLAND

Neue Regelung für Urheberrechte

Deutschland will die Urheberrechte von Autoren, Musikern und anderen Künstlern im Zeitalter von Internet und CD-Brennern auf eine neue rechtliche Grundlage stellen.

Dabei will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [SPD] aber nach wie vor etwa die Kopie einer Musik-CD zu privaten Zwecken nicht verbieten. Dagegen will sie aber illegalen Tauschbörsen im Internet einen Riegel vorschieben.

Neu geregelt werden soll aber die Kopie-Vergütung. Hier soll das Recht klarer gefasst werden. Eine Kopie soll dann verboten sein, "wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt ist".

Dies dürfte nach den Worten von Zypries in der Regel immer dann der Fall sein, wenn im Netz etwa eine Musik-CD eines bekannten Künstlers kostenlos zum Download angeboten wird. Verboten bleibt auch das Knacken von kopiergeschützten Dateien.

Ab 2005 in Kraft

Im Hinblick auf die nicht kopiergeschützten Medien müssen die Hersteller von Abspielgeräten oder von Speichermedien eine Gebühr an entsprechende Verwertungsgesellschaften bezahlen.

So wird derzeit pro CD-Rohling eine Gebühr von 0,06 Cent pro Abspielstunde erhoben. Die Vergütungshöhe wurde letztlich durch den Gesetzgeber festgelegt.

Nunmehr sollen die Gerätehersteller und die Vertretungen der Autoren und Künstler die Vergütung in erster Linie selbst aushandeln. Damit soll auch das Verfahren beschleunigt werden.

Die Ministerin will den Gesetzentwurf nun weiter mit den Verbänden diskutieren und ihn danach im Dezember in das Kabinett einbringen. Mit dem in Kraft treten der Regelung sei im nächsten Jahr zu rechnen.