Neuentwurf zur Copyright-Verschärfung
Das US-"Copyright Office" hat einen neuen Entwurf für den "Inducing Infringement of Copyrights Act of 2004" ausgearbeitet.
Der ursprüngliche Vorschlag sah Strafen für die Verführung zu Raubkopien vor. Der nun vorgelegte soll die Befürchtungen der Industrie beseitigen, die Copyright-Klagen unter anderem auch für Hersteller von MP3-Playern auf sich zukommen sah, und sich nur noch auf P2P-Netzwerke wie KaZaA und Morpheus konzentrieren.
Er ist nicht mehr so breit angelegt wie der erste und sieht nunmehr Strafen für diejenigen vor, die vorsätzlich zum Verletzen des Copyrights verleiten. Als Verleiten wird dabei affirmatives, offenes Handeln definiert, das darauf auslegt ist, Personen von etwas zu überzeugen.
Nach der Bestätigung des Urteils, wonach die Tauschbörsen Grokster und Morpheus nicht für Copyright-Verletzungen ihrer User verantwortlich sind, sucht die Industrie weiter nach Möglichkeiten, der Piraterie einen Riegel vorzuschieben.
Tauschbörsen erneut unter BeschussZweifel der Industrie
Doch der überarbeite Vorschlag ruft erneut Kritik von Seiten der Industrie und der Konsumentenschützer hervor. Unter anderem sollen auch Unternehmen, die Firmen beim Auffinden mutmaßlicher Copyright-Piraten behindern, dafür haftbar werden.
Laut dem US-Provider Verizon wäre damit möglicherweise auch die Verweigerung der Herausgabe von Nutzerdaten strafbar. Auch ein Absatz, wonach Provider und Technologie-Unternehmen technische Maßnahmen setzen müssen, um Copyright-Verletzungen zu verhindern, sei problematisch. Die Copyright-Inhaber könnten die Adaptierung ihrer eigenen Technologie damit erzwingen.
Der Vorschlag ist allerdings nur als Grundlage für weitere Arbeitsgruppen und Diskussionen zu verstehen und noch keine endgültige Empfehlung, so das Copyright Office.
